Dr. Edgar Veith – Rechtsexperte im

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter, verschuldensunabhängiger Anspruch, wenn eine fehlerhafte Sache übergeben (ausgeliefert) wurde, während Schadenersatz ein verschuldensabhängiger Anspruch ist.

Rechtsanwalt Dr. Veith berät und vertritt Sie umfassend im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:

  • Schadenersatz
  • Gewährleistung
  • Produkthaftung
  • Verkehrsunfälle
  • Konsumentenschutz
  • Mängel im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen
  • Baumängel
  • Ärztehaftung
  • Anwaltshaftung
  • Anlegerhaftung
  • Mobbing etc.

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