Dr. Edgar Veith – Rechtsexperte im
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter, verschuldensunabhängiger Anspruch, wenn eine fehlerhafte Sache übergeben (ausgeliefert) wurde, während Schadenersatz ein verschuldensabhängiger Anspruch ist.
Rechtsanwalt Dr. Veith berät und vertritt Sie umfassend im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:
- Schadenersatz
- Gewährleistung
- Produkthaftung
- Verkehrsunfälle
- Konsumentenschutz
- Mängel im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen
- Baumängel
- Ärztehaftung
- Anwaltshaftung
- Anlegerhaftung
- Mobbing etc.
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Geltendmachung von Ansprüchen aus der Gewährleistung
- Produkthaftung
Kontakt
Persönlich und direkt.
Unsere Anschrift
Am Garnmarkt 13, A-6840 Götzis
+43 5523 90111
office@anwalt-veith.at
Senden Sie uns ein Fax
+43 5523 90111 11